18.12.2013

Ganzheitliche Konzepte im Überflutungsschutz

Die Bemessung und der Nachweis von Entwässerungssystemen werden in der DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ (2008) und im Arbeitsblatt DWA-A 118 „Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen“ (2006) geregelt. Das übergeordnete Ziel dieser Regelwerke ist die Sicherstellung eines angemessenen Entwässerungskomforts: „Aus wirtschaftlichen Gründen können die Entwässerungssysteme nicht so ausgelegt werden, dass bei Regen ein absoluter Schutz vor Überflutungen und Vernässungen gewährleistet ist. Es müssen daher Zielgrößen für einen angemessenen ‚Entwässerungskomfort‘ definiert werden, deren Einhaltung durch die gewählten Kanalquerschnitte und sonstigen Entwässerungselemente sicherzustellen ist.“ Hierzu ist die Überflutungshäufigkeit als Maß für den Überflutungsschutz von Entwässerungssystemen vorgegeben. Die Anforderungen an den Überflutungsschutz sind in Abhängigkeit von der jeweiligen Örtlichkeit nach dem Schadenspotenzial aufgrund der baulichen Nutzung zu wählen.
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28.08.2013

Sanierung der Zeche Zollverein

Im Rahmen der Zukunftsvereinbarung Regenwasser werden verschiedenste Maßnahmen in der Fläche umgesetzt, die eine Verringerung des Regenabflusses in die Mischkanalisation bewirken. Bei ganzheitlicher Betrachtung aller entwässerungstechnischen Belange auf den jeweiligen Grundstücken entstehen hieraus Maßnahmen mit vielfältigen positiven Auswirkungen. Potenzial für derartige Projekte gibt es nicht zuletzt aufgrund des weitreichenden Strukturwandels in der Region an zahlreichen Stellen. Das Weltkulturerbe Zollverein in Essen ist ein Beispiel für eine solche gelungene ganzheitliche Sanierung, die zudem die besonderen Schwierigkeiten eines altindustriellen Standortes berücksichtigt. Viele der hier gemachten Erfahrungen sind auf andere, ähnliche Flächen übertragbar: Ein Projekt mit besonderem Extra und Nachahmungsempfehlung!
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28.08.2013

Entwicklungen in der Siedlungswasserwirtschaft

Grundsätze der Abwasserbeseitigung: Das Prinzip von Misch- und Trennsystemen wurde bereits ab dem 19. Jahrhundert durch die englischen Ingenieure Lindley und Gorden in vielen Städten Europas eingeführt. Vorrangiges Ziel war die Folgen der verheerenden Choleraund Typhus-Epidemien zu bekämpfen. Das Regenwasser sollte ebenso wie das Schmutzwasser schnellstmöglich abgeleitet werden. Erst rd. 100 Jahre später besann man sich wieder auf dezentrale und naturnahe Lösungskonzepte zum Speichern, Nutzen und Versickern von Regenwasser, die bereits seit der Antike zur Anwendung kamen [1]. Mit der Novellierung des WHG in 2010 hat dies auch der Gesetzgeber in Deutschland aufgegriffen. Im § 5 WHG heißt es „Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um […] die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten […] und eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden“. Bezogen auf die Abwasserbeseitigung wird dies im § 55 konkretisiert: „Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen“.

Für alle entwässerungstechnisch neu zu erschließenden Flächen bedeutet die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, entweder das Prinzip der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung anzuwenden oder dessen Wirkung zum Maßstab für konventionelle Verfahren heranzuziehen. Dieser Grundsatz wird also auch durch das Trennsystem erfüllt, bei dem vor Einleitung in die Gewässervorflut eine entsprechende Behandlung erfolgt.
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