Grundlagen für die Regenwasserversickerung

Damit durch Ihre Versickerungsanlage keine Schäden an Gebäuden oder Nachbargrundstücken entstehen und auch Belange des Grundwasserschutzes berücksichtigt werden, müssen Sie einige Regeln beachten.

Nach den geltenden Bestimmungen muss eine Versickerungsanlage so viel Abstand zum Nachbargrundstück haben, dass eine Beeinträchtigung ausgeschlossen ist. Es gibt – anders als früher – keine festen Mindestabstände. Sie müssen also beurteilen, wohin das Wasser abläuft, wenn es einmal so stark regnen sollte, dass Ihre Versickerungsanlage überläuft (was rein rechnerisch alle 5 Jahre einmal passieren kann). In diesem Fall sollte sich das Wasser nur auf Freiflächen im Garten verteilen und keinen Schaden anrichten – weder bei Ihnen noch bei Ihren Nachbarn.

Auch der normale Betrieb einer Versickerungsanlage darf nicht zu Nässeschäden an Gebäuden führen. Hierzu ist ein Abstand von etwa der anderthalbfachen Fundamenttiefe ausreichend. Bei nicht unterkellerten Gebäudeteilen sind dies etwa 2 Meter, bei unterkellerten Wohnhäusern etwa 5 bis 6 Meter. Wenn es problemlos möglich ist, können Sie natürlich auch einen größeren Abstand wählen.

Ein weiterer Punkt ist der Abstand zum Grundwasser. Regenwasser nimmt bereits auf seinem Weg durch die Atmosphäre Verunreinigungen auf, hinzukommen noch Verunreinigungen, die von versiegelten Flächen wie beispielsweise PKW-Stellplätzen abgewaschen werden. Damit diese Verunreinigungen nicht ins Grundwasser gelangen, muss jede Versickerungsanlage einen ausreichenden Bodenpuffer aufweisen. Diese Bodenschicht wirkt wie eine biologische Kläranlage und hält die eingetragenen Stoffe zurück oder baut sie sogar ab. Dabei sind die obersten, durchwurzelten und damit „belebten“ Zentimeter die wirkungsvollsten. Mulden und Rigolen müssen mit der Sohle mindestens einen Meter über dem Grundwasser liegen, bei Schächten sind es sogar 1,50 Meter. Wenn möglich, sollten Sie daher einer oberirdischen, breitflächigen Versickerung gegenüber einer punktuellen, unterirdischen Lösung den Vorzug geben – nicht zuletzt, weil die Baukosten dann deutlich geringer sind.


Von der Idee zur Anlage

Regenwasser von der Kanalisation abzukoppeln, ist eine gute Entscheidung, die Ihrem Geldbeutel und der Umwelt gleichermaßen zugutekommt. Ganz ohne Bürokratie geht es aber nicht. Die zuständigen Ansprechpartner bei den Behörden vor Ort finden Sie unter „Meine Stadt“.

Unabhängig vom gewählten Bewirtschaftungsverfahren müssen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt von der Abwasserüberlassungspflicht für die öffentliche Kanalisation befreien lassen – eine Genehmigung, die in der Regel gewährt wird, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen. Nun müssen Sie Ihr Niederschlagswasser nicht mehr der Kommune zur Beseitigung überlassen, sondern dürfen sich selbst darum kümmern. Hierzu kann Ihnen formal die Abwasserbeseitigungspflicht für dieses Niederschlagswasser übertragen werden. Ob Sie weitere Genehmigungen benötigen, hängt von der Art der Anlage ab.

Dachbegrünungen, Entsiegelungen, Flächenversickerungen sowie Muldenversickerungen benötigen keine Genehmigung, sondern sind lediglich anzeigepflichtig. Durch die Anmeldung beim Steueramt Ihrer Stadt entfallen die Regenwassergebühren für die abgekoppelten Flächen. Die Aufstellung einer (weder anmeldungs- noch genehmigungspflichtigen) Regentonne reicht für die Gebührenbefreiung allerdings nicht aus. Der Überlauf aus der Regentonne muss im Garten versickern können und erfordert also dieselben Überlegungen wie eine Versickerungsanlage ohne Regentonne.

Einleitungen in Gewässer sowie unterirdische Versickerungsanlagen (Rigolen und Schächte) benötigen eine wasserrechtliche Genehmigung, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Kreises beantragen müssen. Für die Genehmigung einer unterirdischen Versickerungsanlage ist in der Regel ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich. Auch hierzu kann Ihnen die Untere Wasserbehörde Empfehlungen geben.

Eine Anlage zur Regenwassernutzung im häuslichen Bereich muss Ihrem Gesundheitsamt angezeigt und zum Teil auch vom Trinkwasserversorger genehmigt werden. Die Gebühreneinsparung wird in den Städten der Region unterschiedlich gehandhabt, Informationen erhalten Sie beim Tiefbauamt oder dem Steueramt Ihrer Stadt.


Bodentest
Was schluckt der Boden?
Mit einem einfachen Test ist jeder in der Lage, die Versickerungsleistung des eigenen Bodens zu bestimmen. Mit dem Ergebnis lassen sich dann passende Anlagen bauen.